AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Fa. Golf & Fashion Inh. Hans-Dieter Henschel Terrassenweg 8 92224 Amberg (nachstehend: G&F), gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Fa. G&F nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fa. G&F und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Amberg, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Angebot
Die Angebote von G&F sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog oder Rundschreiben verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
3. Lieferung und Zahlung
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise sind inkl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail, Brief oder Fax eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Fa. G&F zu zahlen. Der Versand der bestellten Waren durch Fa. G&F erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Fa. G&F behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet. Bei Projekten über einen Warenwert von 15.000,00 € werden 30% des Warenwertes in Form einer Abschlagzahlung fällig, weitere 30% werden bei Auftragsbeginn fällig und die restlichen 40% bei Auftragsfertigstellung.
4. Lieferzeiten
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Fa. G&F verbindlich zugesagt wurde.Ware, die am Lager ist, versendet Fa. G&F innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Fa. G&F um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Fa. G&F nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o.g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder Zulieferers, so können sowohl Fa. G&F als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Fa. G&F wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Rückgaberecht
Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Das Rückgaberecht ist auch gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht. Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens an: Golf & Fashion, Hans-Dieter Henschel, Terrassenweg 8, 92224 Amberg. Ein Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Fa. G&F Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Fa. G&F auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Fa. G&F; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Fa. G&F im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Fa. G&F anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Gewährleistung
Fa. G&F gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Fa. G&F in Katalogen, Prospekten und/oder auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB). Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. Fa. G&F ist – bei rechtzeitiger Meldung gem. Nr. 9 – nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde den reklamierten Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an Fa. G&F schickt. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiss oder die Abnutzung. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.
9. Meldung von Mängeln, Transportschäden und Fehlmengen
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei Mängeln und Transportschäden ist Fa. G&F sofort schriftlich (nicht durch E-Mail) zu benachrichtigen. Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an Fa. G&F, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB). Zur Beachtung bei Transportschäden: Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar bei der Post (Postamt) - sofort am Tage der Zustellung, bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung, bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber Fa. G&F nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten, sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
11. Datenspeicherung
Gemäß § 28 BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Amberg, den 29. Juli 2008
Golf & Fashion Hans-Dieter Henschel, Terrassenweg 8, 92224 Amberg
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Fa. Golf & Fashion Inh. Hans-Dieter Henschel Terrassenweg 8 92224 Amberg (nachstehend: G&F), gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Fa. G&F nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fa. G&F und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Amberg, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Angebot
Die Angebote von G&F sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog oder Rundschreiben verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
3. Lieferung und Zahlung
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise sind inkl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail, Brief oder Fax eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Fa. G&F zu zahlen. Der Versand der bestellten Waren durch Fa. G&F erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Fa. G&F behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet. Bei Projekten über einen Warenwert von 15.000,00 € werden 30% des Warenwertes in Form einer Abschlagzahlung fällig, weitere 30% werden bei Auftragsbeginn fällig und die restlichen 40% bei Auftragsfertigstellung.
4. Lieferzeiten
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Fa. G&F verbindlich zugesagt wurde.Ware, die am Lager ist, versendet Fa. G&F innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Fa. G&F um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Fa. G&F nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o.g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder Zulieferers, so können sowohl Fa. G&F als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Fa. G&F wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Rückgaberecht
Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Das Rückgaberecht ist auch gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht. Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens an: Golf & Fashion, Hans-Dieter Henschel, Terrassenweg 8, 92224 Amberg. Ein Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Fa. G&F Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Fa. G&F auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Fa. G&F; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Fa. G&F im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Fa. G&F anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Gewährleistung
Fa. G&F gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Fa. G&F in Katalogen, Prospekten und/oder auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB). Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. Fa. G&F ist – bei rechtzeitiger Meldung gem. Nr. 9 – nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde den reklamierten Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an Fa. G&F schickt. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiss oder die Abnutzung. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.
9. Meldung von Mängeln, Transportschäden und Fehlmengen
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei Mängeln und Transportschäden ist Fa. G&F sofort schriftlich (nicht durch E-Mail) zu benachrichtigen. Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an Fa. G&F, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB). Zur Beachtung bei Transportschäden: Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar bei der Post (Postamt) - sofort am Tage der Zustellung, bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung, bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber Fa. G&F nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten, sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
11. Datenspeicherung
Gemäß § 28 BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Amberg, den 29. Juli 2008
Golf & Fashion Hans-Dieter Henschel, Terrassenweg 8, 92224 Amberg
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